Wer kann den Behindertenfahrdienst zu günstigen Konditionen nutzen?
- Rollstuhlfahrer/-innen
- Personen im Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
- Personen im Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk "H" (hilflos)
- mit Wohnsitz im Kreis Unna
Tarife
Entgelt pro angefangenem Beförderungskilometer für jeden Fahrgast: 2,30 Euro.
Pro Fahrt wird zusätzlich eine Anfahrpauschale von 4,30 Euro erhoben + Zuschlag für behindertengerecht umgebautes Großraumfahrzeug 11,50€.
Nacht (22.00-6.00 Uhr) + Sonntag/Feiertag
Entgelt pro angefangenem Beförderungskilometer für jeden Fahrgast: 2,40 Euro.
Pro Fahrt wird zusätzlich eine Anfahrpauschale von 4,70 Euro erhoben + Zuschlag für behindertengerecht umgebautes Großraumfahrzeug 11,50€.
Wartezeit 37,00€ pro Std.
Öffnungszeiten Verwaltung 08:00-16:00 Uhr