Haushalthilfen
Für Hilfeleistungen in Haushalt und Alltag bieten wir Ihnen zuverlässige und freundliche Servicekräfte.
Gerne hilft Ihnen unser Team zum Beispiel bei:
- Waschen
- Bügeln
- und sonstige Hausarbeiten
Betreuungsdienste
Nutzen Sie schon die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI? Jedem Pflegebedürftigen mit Pflegestufe stehen monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung! Dieser Betrag wird nicht vom Pflegegeld abgezogen.
Das zusätzliche Betreuungsentgelt wird nicht ausgezahlt, sondern durch die Leistungsanbieter direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Die Leistungen können zur Entlastung der Pflegeperson genutzt werden.
Ihnen entstehen keine Kosten!
- Jedem Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe steht ein monatlicher Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung.
- Der Leistungsanbieter rechnet direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse ab.
- Der Betrag wird nicht vom Pflegegeldabgezogen. Bei Nicht-Inanspruchnahme verfällt der Betrag.
- Sie können circa bis zu 3,5 Stunden pro Monat kostenlos erhalten und die Pflegeperson dadurch entlasten.
Wir sind nach § 45 B SGB XI zugelassener Leistungsanbieter. Lassen Sie Ihr Recht auf Leistung nicht verfallen, sondern sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.